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	<title>Themenkatalog &#187; Allgemein</title>
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		<title>Eigentumswohnung</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 12:20:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>TomP</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Eigentumswohnungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Eigentumswohnung
 Bei einer Eigentumswohnung wird konkretes Wohneigentum an einer einzelnen Wohnung erworben, w&#228;hrend das Haus sowie die Gemeinschaftsr&#228;ume als Sondereigentum anteilig allen Wohnungsbesitzern geh&#246;ren. Rechtlich wird dabei zwischen dem Teileigentum, zu dem nicht f&#252;r Wohnzwecke benutzte R&#228;ume geh&#246;ren, und dem Sondereigentum, welches alle nicht als R&#228;ume zu bezeichnenden Fl&#228;chen umfasst, unterschieden. Die finanziellen Mittel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><b>Die Eigentumswohnung</b></p>
<p> Bei einer Eigentumswohnung wird konkretes Wohneigentum an einer einzelnen Wohnung erworben, w&auml;hrend das Haus sowie die Gemeinschaftsr&auml;ume als Sondereigentum anteilig allen Wohnungsbesitzern geh&ouml;ren. Rechtlich wird dabei zwischen dem Teileigentum, zu dem nicht f&uuml;r Wohnzwecke benutzte R&auml;ume geh&ouml;ren, und dem Sondereigentum, welches alle nicht als R&auml;ume zu bezeichnenden Fl&auml;chen umfasst, unterschieden. Die finanziellen Mittel der Eigent&uuml;mergemeinschaft werden ebenso dem Sondereigentum zugerechnet. F&uuml;r Teile des Sondereigentums kann einem einzelnen Eigent&uuml;mer das alleinige Nutzungsrecht &uuml;bertragen werden. Der Besitzer darf seine Eigentumswohnung nach seiner Wahl selber bewohnen oder sie vermieten. Der Verkauf ist ebenso m&ouml;glich wie das Vererben.<br /> Ein eventuell vorhandener Bausparvertrag kann selbstverst&auml;ndlich auch f&uuml;r den Erwerb einer Eigentumswohnung genutzt werden.</p>
<p><b> Die Kosten einer Eigentumswohnung</b></p>
<p> Der Kaufpreis einer <a href="http://www.baufinanzierungs-journal.de/blog/eigentumswohnungen" title="Eigentumswohnung">Eigentumswohnung</a> richtet sich nach ihrer Lage sowie der Ausstattung und Gr&ouml;&szlig;e. In den meisten Orten sind kleinere Eigentumswohnungen schon zu Preisen von weniger als 50 000 Euro zu erhalten, w&auml;hrend sehr gut ausgestattete Wohnungen in einer Spitzenlage durchaus den Preis eines durchschnittlichen Eigenheimes erreichen k&ouml;nnen. Der relativ geringe Kaufpreis der meisten Eigentumswohnungen erm&ouml;glicht auch Menschen den Erwerb von Wohneigentum, die ein Einfamilienhaus nur schwer finanzieren k&ouml;nnen. Dadurch, dass weniger Geld &uuml;ber einen Kredit zu finanzieren ist, sinkt der Betrag des Eigenkapitals, welches von den meisten Banken f&uuml;r die Genehmigung eines Immobiliendarlehens in einer H&ouml;he von 20 bis 30% des Kaufpreises vorausgesetzt wird.</p>
</p>
<p>Der Kauf einer Eigentumswohnung ohne Eigenkapital wird von einigen Banken und Kreditvermittlern erm&ouml;glicht; auf der anderen Seite kommt der Erwerb einer solchen ausschlie&szlig;lich aus vorhandenem Verm&ouml;gen gelegentlich vor. <br /> Eine g&uuml;nstige Eigentumswohnung wird h&auml;ufig von Eltern f&uuml;r ihre studierenden Kinder erworben und nach dem Abschluss des Studiums wieder verkauft, wobei in den meisten F&auml;llen ein zus&auml;tzlicher Gewinn erzielt werden kann. Eine Eigentumswohnung erm&ouml;glicht zudem auf Grund des relativ geringen Aufwandes den Erwerb von Wohneigentum in jungen Jahren. Wenn das Einkommen sp&auml;ter gestiegen ist, l&auml;sst sich diese verkaufen, wobei der Erl&ouml;s den Grundstock f&uuml;r den Kauf eines Einfamilienhauses bildet.</p>
<p> Der Besitzer einer Eigentumswohnung zahlt an den Verwalter ein monatliches Wohngeld, welches der Finanzierung regelm&auml;&szlig;iger Nebenkosten wie der M&uuml;llabfuhr oder den Verwaltungskosten ebenso dient wie der Bildung von R&uuml;cklagen f&uuml;r erforderliche Ausbesserungsarbeiten. Diese Zahlung wird gelegentlich als Miete empfunden; f&uuml;r den Eigenheimbesitzer fallen die entsprechenden Kosten aber ebenfalls an, auch wenn er sie nicht Monat f&uuml;r Monat bezahlt.</p>
<p><b> Die Teilungserkl&auml;rung</b></p>
<p> Die Teilungserkl&auml;rung muss notariell beglaubigt werden und enth&auml;lt neben der Beschreibung jeder einzelnen Wohnung Pl&auml;ne des gesamten Geb&auml;udes, in denen das Teil- und das Gemeinschaftseigentum eingetragen ist. Erg&auml;nzt wird die Teilungserkl&auml;rung durch die Gemeinschaftsordnung, beide Dokumente werden beim Grundbuchamt hinterlegt und k&ouml;nnen teilweise nur durch die Zustimmung aller Eigent&uuml;mer ge&auml;ndert werden. Da sich diese Vorschrift in vielen F&auml;llen als kaum praktikabel erwiesen hat, wurde das Gesetz zum 1.Juli 2007 ge&auml;ndert, so dass jetzt einige Beschl&uuml;sse, dazu z&auml;hlen auch Modernisierungen sowie die Ver&auml;nderung vom Verbrauch abh&auml;ngender Umlageschl&uuml;ssel, mit einer Mehrheit von 75% der Eigent&uuml;mer getroffen werden k&ouml;nnen. Voraussetzung f&uuml;r die Erstellung der Teilungserkl&auml;rung ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung.</p>
</p>
<p>Diese Bescheinigung wird von der Bauaufsichtsbeh&ouml;rde ausgestellt und setzt voraus, dass die einzelnen Wohnungen ausreichend voneinander getrennt sind. In einigen Bundesl&auml;ndern wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung durch &ouml;ffentlich vereidigte oder bestellte Bausachverst&auml;ndige ausgestellt. M&ouml;glicherweise wird die Notwendigkeit f&uuml;r diese Bescheinigung abgeschafft. Diese Ma&szlig;nahme kann B&uuml;rokratie abbauen; allerdings stellt sich die Frage, ob der dann m&ouml;gliche Verkauf einzelner Zimmer in einer Wohngemeinschaft wirklich sinnvoll ist. Bislang ist dieser nicht m&ouml;glich, da die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine abschlie&szlig;bare Wohnung voraussetzt. Die Entscheidung kann dem Markt &uuml;berlassen werden.</p>
<p> <b>Die Wohnungseigent&uuml;mergemeinschaft (WEG)</b></p>
<p> Alle Wohnungseigent&uuml;mer eines Objekts bilden die Wohnungseigent&uuml;mergemeinschaft (WEG). Die Mitglieder der WEG treffen sich mindestens einmal j&auml;hrlich zur Wohnungseigent&uuml;merversammlung, wo sie einen Verwalter w&auml;hlen sowie den Wirtschaftsplan aufstellen. Zudem werden Vereinbarungen zu Investitionen in das Gemeinschaftseigentum getroffen. Die meisten Beschl&uuml;sse k&ouml;nnen mit der Mehrheit der anwesenden Eigent&uuml;mer geschlossen werden; umfangreiche Modernisierungen erfordern jedoch die Zustimmung von drei Vierteln aller Eigent&uuml;mer. Gro&szlig;e bauliche Ver&auml;nderungen, die sich auf das Erscheinungsbild des Geb&auml;udes auswirken, bed&uuml;rfen weiterhin der Zustimmung aller Eigent&uuml;mer.</p>
<p> Beschlussf&auml;hig ist eine Wohnungseigent&uuml;merversammlung dann, wenn die Eigent&uuml;mer von mehr als der H&auml;lfte der Wohnungen anwesend sind. Obgleich f&uuml;r die gesetzliche Regelung der Beschlussf&auml;higkeit die Anzahl der vertretenen Wohnungen ma&szlig;geblich ist, hat jeder Eigent&uuml;mer auch dann nur eine Stimme, wenn ihm mehrere Wohnungen geh&ouml;ren. Wird das Quorum nicht erreicht, kann eine neue Versammlung einberufen werden, die uneingeschr&auml;nkt beschlussf&auml;hig ist. Dabei ist die im Vereinsrecht &uuml;bliche vorsorgliche Einberufung einer zweiten Versammlung zusammen mit der vom Quorum betroffenen Versammlung f&uuml;r die Wohnungseigent&uuml;merversammlung ausdr&uuml;cklich nicht zul&auml;ssig, da zu einer neuen Versammlung erst einberufen werden darf, wenn die Beschlussunf&auml;higkeit tats&auml;chlich festgestellt wurde. In der Teilungserkl&auml;rung besteht jedoch das Recht, von der gesetzlichen Regelung zur Beschlussf&auml;higkeit abzuweichen, so dass die Eigent&uuml;mer vereinbaren k&ouml;nnen, dass ihre Versammlung in jedem Fall beschlussf&auml;hig ist.</p>
<p> Zus&auml;tzlich kann in der Teilungserkl&auml;rung festgelegt werden, dass sich das Stimmrecht nach der Anzahl der vertretenen Wohnungen richtet. Wenn sich mehrere Eigent&uuml;mer den Besitz einer Wohnung teilen, haben sie f&uuml;r diese in jedem Fall nur eine Stimme. Die Teilungserkl&auml;rung kann vorschreiben, dass dem Verwalter vor der Versammlung mitzuteilen ist, welche Person das Stimmrecht aus&uuml;ben wird. Das Stimmrecht eines Eigent&uuml;mers ruht in den F&auml;llen, in denen der Inhalt der Abstimmung ein Rechtsgesch&auml;ft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm und den Miteigent&uuml;mern bildet.</p>
<p> Eine wichtige Aufgabe der Eigent&uuml;merversammlung bildet die Wahl des Verwalters. Die Verwaltung wird &uuml;blicherweise entweder einem der Eigent&uuml;mer anvertraut oder an eine gewerbliche Wohnungsverwaltung delegiert. Die Bildung eines aus drei Eigent&uuml;mern bestehenden Beirates, welcher den Verwalter in Hinsicht auf die Korrektheit der Abrechnungen kontrolliert, ist sinnvoll.</p>
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